Untergeben
, [
1097-1098] verb. irreg. act. (
S. Geben;) ich untergehe, untergeben, zu untergeben,
unter etwas geben, am häufigsten im figürlichen Verstande, der Zucht eines
andern übertragen. Ein Kind einem Lehrer untergeben, nicht allein zum
Unterrichte, sondern auch zur Zucht, Bildung der Sitten. Von der Herrschaft,
sich einem Landesherren untergeben, gebraucht man lieber, sich unter ihn
begeben, oder noch besser andere Ausdrücke, z. B. sich ihm unterwerfen. Daher
die Untergebung und der Untergebene, welcher dem Unterrichte und der Zucht,
zuweilen auch der Herrschaft eines andern untergeben ist; im Gegensatze des
Vorgesetzten. Das Zeitwort lautet schon bey dem Kero untarkeban.