Unschlüssig
, [
887-888] -er, -ste, adj. et adv. Mangel
an dem Vermögen sich zu entschließen habend, und darin gegründet, so wohl in
einzelnen Fällen als auch überhaupt von der Fertigkeit dieses Mangels.
Unschlüssig seyn, sich nicht entschließen können, sich noch nicht entschlossen
haben, welches letztere eigentlich unentschlossen ist. Ein unschlüssiges
Betragen. Daher die Unschlüssigkeit. [
887-888]