Unredlich
, [
883-884] -er, -ste, adj. et adv. nicht
redlich, in den noch jetzt gangbaren Bedeutungen dieses Wortes. 1. Nicht mit
der gewissenhaftesten Befolgung seiner Pflicht, und darin gegründet; in welchem
Verstande es am seltensten ist. Die Besatzung wehrete sich sehr unredlich. 2.
Abneigung besitzend, sein äußeres Bezeigen gegen andere seiner innern
Gemüthsart gemäß einzurichten, und darin gegründet; als ein glimpflicher
Ausdruck für das härtere falsch. Unredlich mit jemanden umgehen. Ein
unredlicher Mann. 3. Abgeneigt, das, was recht und billig ist, bloß darum zu
thun, weil es recht und billig ist, und darin gegründet; nicht rechtschaffen.
Unredlich an jemanden handeln. So auch die Unredlichkeit in allen Bedeutungen.