Unlustig
, [
875-876] -er, -ste, adj. et adv. von
dem vorigen Hauptworte. 1. So fern es anschauende Erkenntniß des Unangenehmen
oder der Unvollkommenheit bezeichnet, ist unlustig, 1) diese anschauende
Erkenntniß oder Empfindung habend und äußernd, und darin gegründet. Unlustig
seyn. Eine unlustige Person. Unlustig aussehen. 2) Diese Empfindung erweckend,
wo es in einigen Gegenden für unangenehm gebraucht wird, im Hochdeutschen aber
wenig vorkommt. Es ist unlustiges Wetter, unangenehmes. 2. Von Unlust, Mangel
der Neigung oder des Verlangens zu und nach einer Sache, ist unlustig, doch
auch nur in einigen Gegenden, keine Lust zu etwas habend. Unlustig zu etwas
seyn. Anm. Unter allen drey Bedeutungen ist im Hochdeutschen die erste am
gangbarsten, ob sie gleich auch hier am meisten in der wissenschaftlichen
Schreibart vorkommt, wenn man diese Empfindung überhaupt bezeichnen will, ohne
die Grade der Stärke und Schwäche derselben anzudeuten.