Unjagdbar
, [
873-874] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von jagdbar, bey den Jägern, wo alles Wild, welches die gehörige
Güte, Größe und Vollkommenheit noch nicht erlangt hat, so daß es mit Nutzen
gejagt werden könnte, unjagdbar heißt. Daher die Unjagdbarkeit.