Ungütig
, [
871-872] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von gütig, thätige Abneigung habend, so wohl jemandes Bestes zu
befördern, als auch im engern Verstande, ihm Wohlthaten zu erzeigen, und darin
gegründet; als ein gelinder Ausdruck für hart u. s. f. Gegen jemanden ungütig
seyn, sich ungütig gegen ihn beweisen. Ungütig mit jemanden umgehen. Ein
ungütiges Betragen. Etwas ungütig aufnehmen.