Ungezweifelt
, [
867-868] adj. et adv. der Gegensatz von
gezweifelt, woran man nicht zweifelt, oder wobey kein Zweifel Statt findet.
Eine ungezweifelte Hoffnung. Nicht ohne merkliche Härte wird es von manchen
subjective für nicht zweifelnd, keines Zweifels fähig, gebraucht. So ist in der
Theologie ein ungezweifeltes Gewissen, conscientia indubitata, die Abwesenheit
von Zweifel bey den Aussprüchen des Gewissens, zum Unterschiede von dem
unzweifelhaften, indubitabili, welches mehr als das erste ist, und die
Überzeugung von der Richtigkeit und Erweislichkeit eines Ausspruches des
Gewissens bezeichnet.