Ungescheid
, [
861-862] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von gescheid, ohne hinlänglichen Grund, noch häufiger. Fertigkeit
besitzend, von seinen Handlungen keinen zureichenden Grund anzugeben, und darin
gegründet. Ein ungescheider Mann. Ein sehr ungescheider Einfall. Etwas
Ungescheides sagen, was keinen begreiflichen Grund hat. So auch die
Ungescheidheit.
S. Gescheid.