Ungerathen
, [
861-862] -er, -ste, adj. et adv. nicht
gerathen; doch nur, so fern es dem wohl gerathen, d. i. wohl erzogen, entgegen
gesetzt ist, eine Person zu bezeichnen, welche aus verachteter oder nicht
befolgter Erziehung böse oder lasterhafte Sitten erworben. Ein ungerathener
Sohn. Eine ungerathene Tochter. In welchem Verstande es schon im
Schwabenspiegel vorkommt.