Ungeneigt
, [
859-860] -er, -este, adj. et adv. nicht
geneigt. 1. Keine Neigung zu etwas haben, am häufigsten als ein Nebenwort;
abgeneigt. Ungeneigt zu etwas seyn. Seine Leute bewiesen sich sehr ungeneigt,
ihm zu gehorchen. 2. In engerer Bedeutung, keine Neigung, und in weiterer
Bedeutung, Abneigung habend, des andern Glück gern zu sehen und darin
gegründet; abgeneigt. Ungeneigt gegen jemanden seyn, auch einem ungeneigt seyn.
Ein ungeneigtes Gemüth gegen jemanden haben. So auch die Ungeneigtheit.