Ungelehrt
, [
859-860] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von gelehrt. 1. In dessen zweyter Bedeutung, nicht gelehrt, nicht
unterrichtet.
Allein noch ungelehrt, sich niedrig zu verstellen, Glaubt er
dem Mortimer, Weiße.
2. In der engern dritten Bedeutung, keine Gelehrsamkeit
besitzend, und in diesen Mangel gegründet, ingleichen, zu dem, was man
eigentlich Gelehrsamkeit nennet, nicht gehörig. Ein Ungelehrter, im weitesten
Verstande, welcher nicht studieret, sich keine gelehrte Kenntniß erworben hat.
Ein ungelehrtes Buch. Die ungelehrte Erkenntniß, die gemeine im Gegensatze der
gelehrten. Daher die Ungelehrtheit, welches zuweilen von dem Mangel der
gelehrten Kenntniß gebraucht wird.