Ungehalten
, [
855-856] -er, -ste, adj. et adv. 1.
Nicht gehalten, in den eigentlichen Bedeutungen des Activi halten, und ohne
Comparation, ob es gleich in dieser Bedeutung wenig gebraucht wird. Es blieb
ungehalten, und mußte also wohl fallen. 2. Figürlich ist ungehalten, seinen
Unwillen durch Worte und äußere Handlungen an den Tag legend, wo es mit
unwillig und verdrüßlich ziemlich gleichbedeutend ist. Über etwas ungehalten
werden. Der persönliche Gegenstand bekommt auch das Vorwort auf. Auf jemanden
ungehalten seyn, werden. Werden sie nur nicht ungehalten auf mich. Es ist hier
als ein Nebenwort am üblichsten, seltener als ein Beywort. Ein ungehaltener
Mensch, auch wohl im weitern Verstande, der unfähig ist, seinen Unwillen nicht
durch äußere Merkmahle ausbrechen zu lassen. Der Gegensatz gehalten ist zwar in
dieser Bedeutung nicht gangbar, indessen ist ungehalten doch ohne Zweifel von
der Bedeutung des Zeitwortes entlehnet, da es an sich halten, sich zurück
halten bedeutet, seine Empfindungen und Gedanken nicht ausbrechen lassen; er
konnte sich nicht mehr halten, nicht mehr an sich halten.
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855-856]