Ungebunden
, [
853-854] -er, -ste, adj. et adv. nicht
gebunden. 1. Eigentlich. Ungebundene Bücher, rohe. 2. Figürlich. (1) Die
ungebundene Rede, die ungebundene Schreibart, die prosaische, im Gegensatze der
gebundenen oder poetischen. (2) Im sittlichen Verstande ist ungebunden, sich an
keine Einschränkung der Gesetze und guten Sitten bindend. Ein ungebundenes
Leben, ein ausschweifendes, zügelloses. Ungebundene Begierden. In einem etwas
andern Verstande ist ungebunden oft, durch keine Einschränkung gebunden, d. i.
gehindert. Noch ungebunden seyn. Daher die Ungebundenheit, welches doch nur in
diesem zweyten figürlichen Verstande üblich ist, und auch wohl im Concreto und
mit dem Plural, von Ausschweifungen, zügellosen unerlaubten und unanständigen
Handlungen gebraucht wird.