Die Ungebühr
, [
853-854] plur. car. der Gegensatz von
Gebühr, doch nur, so fern dieses Wort im weitesten Verstande ehedem alles
bedeutete, was sich gebühret, sich schickt, was den Gesetzen, der Billigkeit,
den Umständen und den guten Sitten gemäß ist, da denn Ungebühr dessen Gegensatz
bezeichnet. Eine Ungebühr begehen. Eine Ungebühr begehren, etwas, das sich
nicht gebühret, sich nicht bewilligen lässet. Er ist einer Ungebühr beschuldigt
worden.
Was Böses man uns thut mit andern Bösen rächen, Hält
Aristoteles gar nicht für Ungebühr, Opitz.
Da es denn auch wohl als ein Abstractum von dem Zustande
gebraucht wird, da etwas ungebührlich ist, für Ungebührlichkeit. Der Sachen
Ungebühr vorstellen. In allen diesen Fällen wird es im Hochdeutschen wenig mehr
gebraucht, wo es nur noch in einigen einzelnen R. A. gehöret wird. Jemanden mit
Ungebühr begegnen, auf eine ungebührliche Art. Am häufigsten ist zur Ungebühr
in Gestalt eines Nebenwortes üblich. Etwas zur Ungebühr vergrößern, auf eine
ungebührliche Art, mehr, als sich gebühret. Jemanden zur Ungebühr loben, mehr,
als er verdienet und als sich geziemet. Etwas zur Ungebühr verachten. Zur
Ungebühr mit etwas groß thun.