Unfugsam
, [
849-850] -er, -ste, adj. et adv. 1. Als
der Gegensatz von fugsam, wo es im Oberdeutschen für unfüglich gebraucht wird.
2. Von fugen, jemanden zu Willen seyn, ist unfugsam, abgeneigt, eines andern
Verlangen oder Neigung in billigen Fällen zu erfüllen, wo es doch im
Hochdeutschen nur selten gebraucht wird. Ein unfugsamer Mensch, so wohl ein
ungehorsamer, nicht folgsamer, als auch ein ungefälliger. So auch die
Unfugsamkeit.