Unfehlbar
, [
847-848] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von fehlbar, was nicht fehlen kann. 1. Von fehlen, irren, ist jemand
unfehlbar, wenn er nicht irren kann. In der Römischen Kirche wird der Pabst in
Sachen, welche den Glauben oder Lehrbegriff betreffen, für unfehlbar gehalten.
2. Von fehlen, ausbleiben, nicht geschehen, ist unfehlbar, was aller
moralischen Möglichkeit nach geschehen muß, unausbleiblich, wo der Gegensatz
fehlbar nicht gewöhnlich ist. Indessen wird es hier am häufigsten als ein
Nebenwort gebraucht. Er kommt unfehlbar. Es wird unfehlbar geschehen. So auch
die Unfehlbarkeit, in beyden Bedeutungen.