Unerwogen
, [
845-846] adv. welches besonders im
Oberdeutschen als ein Nebenwort mit der zweyten Endung für ungeachtet üblich
ist. Alles dessen unerwogen, ungeachtet. Unerwogen alles billigen Erbiethens.
In der edlern Schreibart der Hochdeutschen ist es, so wie dessen Gegensatz
anerwogen, unbekannt.