Überführen
, [
751-752] verb. reg. act. 1. Überführen,
übergeführt, über zu führen, über etwas führen, es geschehe nun durch Leiten
oder vermittelst eines Fuhrwerkes. Reisende für das Geld überführen, über einen
Fluß. Ich mußte mich überführen lassen, über den Steg leiten lassen. Im
gemeinen Leben auch mit ausdrücklicher Beyfügung der vierten Endung. Getreide
nach Sicilien überführen, wofür man doch lieber sagt, hinüber führen. 2.
Überführen, überführt, zu überführen, mit unläugbaren Beweisgründen zum
Geständnisse oder zum Beyfalle bewegen, wodurch es sich von überweisen und
überzeugen unterscheidet. Jemanden überführen, daß er geirret habe. Ich bin
vollkommen ihrer Meinung, denn sie haben mich hinlänglich überführet. Jemanden
mit einem Briefe, mit einem Beweisgrunde überführen. Mit der zweyten Endung der
Sache, jemanden des Geitzes überführen, ihn überführen, daß er geitzig sey, ist
es im Oberdeutschen am häufigsten, im Hochdeutschen aber seltener. Daher die
Überführung. Anm. In dieser figürlichen Bedeutung im Schwed. fullföra, woraus
zu erhellen scheinet, daß über hier eine verstärkende Bedeutung hat, führen
aber schon etwas ähnliches mit beweisen bezeichnen müsse.