Unerkenntlich
, [
845-846] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von erkenntlich, genossene Wohlthaten nicht erkennend und darin
gegründet, da denn dieses Wort einen geringern Grad dieser Unart bezeichnet,
als undankbar. Gegen jemanden erkenntlich seyn. Ein unerkenntliches Betragen.
So auch die Unerkenntlichkeit.