Unehrbar
, [
841-842] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von ehrbar, doch nur in dessen zweyter Bedeutung, so wohl den guten
anständigen Sitten im hohen Grade zuwider, als auch selbigen zuwider handelnd;
als ein glimpflicher Ausdruck für das weit härtere schändlich, ob es gleich
etwas mehr sagt als unanständig. Unehrbare Handlungen. Sich unehrbar betragen.
Ein unehrbarer Mensch. So auch die Unehrbarkeit, so wohl von der Eigenschaft,
Fertigkeit, ohne Plural, als von unehrbaren Handlungen mit demselben. Nichts
schützt die Ehre des andern Geschlechts, so bald nur eine offenbare
Unehrbarkeit da ist, Hermes.