Unbillig
, [
837-838] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von billig. 1) Dem unvollkommenen Rechte anderer zuwider und darin
gegründet. Unbillig mit jemanden umgehen. Eine unbillige Strafe. Ein unbilliger
Preis. Jemanden unbillig hassen., ohne rechtmäßige Ursache. Unbilliger Weise.
2) Geneigt, Fertigkeit besitzend, den unvollkommenen Rechten anderer zuwider zu
handeln. Ein unbilliger Mann.