Unberathen
, [
833-834] adj. et adv. nicht berathen.
1) Ohne Rathgebung anderer; eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung.
Fehler, die die Menschen berathen und unberathen an ihrer Gesundheit begehen,
Berl. Bibl. 2) Von berathen, ein Kind ausstatten, ist unberathen
unausgestatten, und in weiterm Verstande, unverheirathet, besonders von
Töchtern, welche Bedeutung im Hochdeutschen gleichfalls selten mehr verkommt.
Eine Tochter, die noch unberathen ist, Sir. 42, 9.