Unbehülflich
, [
831-832] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von behülflich. 1) Unfähig sich selbst zu helfen, wo es doch nur in
engerm Verstande von einer solchen Unfähigkeit gebraucht wird, welche entweder
von der Masse des Körpers, oder von dem Mangel der Leibeskräfte herrühret. Ein
alter Mann ist unbehülflich, Gell. In dieser Bedeutung wird der Gegensatz
behülflich nicht leicht gebraucht. 2) Fertigkeit besitzend, andern die nöthige
und mögliche Hülfe zu verweigern, und darin gegründet. Sehr unbehülflich seyn.
Ein neidischer, unbehülflicher Mann. Ein unbehülfliches Betragen. So auch die
Unbehülflichkeit, in beyden Bedeutungen.