Unbarmherzig
, [
831-832] -er, -ste, adj. et adv. nicht
barmherzig, d. i. Fertigkeit besitzend, aus anderer Noth keine Unlust zu
empfinden, dabey unempfindlich zu seyn, und darin gegründet. Ein unbarmherziger
Richter. Umbarmherzig seyn. Ein unbarmherziges Gemüth. Unbarmherzig mit
jemanden umgehen. Ein unbarmherziges Betragen. Daher die Unbarmherzigkeit.
Luthers unbarmherziglich, Ezech. 23, 25 ist veraltet.