Überfahren
, [
749-750] verb. irreg. (
S. Fahren.) 1. Überfahren, verb. neutr. mit seyn,
übergefahren, über zu fahren, über etwas fahren, absolute ohne Meldung der
Sache. Also kehreten die zween Männer wieder, und gingen vom Gebirge und fuhren
über, Jos. 2, 23; über den Jordan. Es ward Nacht, daher konnten wir nicht
überfahren. Sie fuhren an das andere Ufer über. 2. Überfahren, verb. act.
überfahren, zu überfahren. 1. Über etwas fahren, so daß die Sache, über welche
man fähret, in der vierten Endung steht. Den Adriatischen Meerbusen überfahren,
über denselben fahren. Es war zu spät, den Fluß zu überfahren. Im Bergbaue
überfährt man einen Gang, wenn man einen Gang der Breite nach durchbricht.
Überfahrene Gänge, welche der Breite nach durchbrochen sind. Für übertreten,
wie Jos. 7, 15: daß er den Bund des Herrn überfahren hat, ist es veraltet. Mit
einem Fuhrwerke überfährt man ein Kind, ein Thier u. s. f. wenn man über etwas
fährt, über welches man nicht fahren sollte. 3. Ein Bret mit Leimwasser
überfahren, gelinde überstreichen, gelinde auf der ganzen Oberfläche
bestreichen. Daher die Überfahrung, welches doch allenfalls nur in der letzten
Bedeutung üblich ist. Bey dem Ottfried ist ubarfaran so viel als transcendere.
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749-750]