Unableglich
, [
829-830] adj. et adv. welches nur in
einigen Fällen von ablegen üblich ist. Ein unablegliches Capital, welches nicht
abgelegt oder abgetragen werden kann, welches beständig auf einem Grundstücke
stehen bleiben muß, ein eisernes. Unablegliche Zinsen, Leibrenten u. s. f.
deren Capital nicht abgelegt werden kann, unablösliche. So auch die
Unableglichkeit.