Unabbrüchig
, [
829-830] adj. et adv. welches in den
Oberdeutschen Kanzelleyen als ein Nebenwort und in figürlichem Verstande am
gewöhnlichsten ist, keinen Abbruch oder Nachtheil gewährend, da es denn so wohl
mit der zweyten als dritten Endung verbunden wird. Unabbrüchig seines Rechtes
oder seinem Rechte. Die reinere Hochdeutsche Schreibart kennet dieses Wort
nicht.
S. auch Abbruch.