Umstoßen
, [
821-822] verb. irreg. act. (
S. Stoßen,) ich stoße um, umgestoßen, umzustoßen. 1.
Anders stoßen, doch nur selten. 2. Zu Boden stoßen, so stoßen, daß etwas
umfalle. Den Tisch, den Stuhl, ein Glas umstoßen. Figürlich stößt man ein
Testament um, wenn man dessen Gültigkeit läugnet, oder streitig macht. Aber ein
Gesetz, ein Recht umstoßen, für aufheben, abschaffen, widerrufen, sind nur im
gemeinen Leben üblich. So auch die Umstoßung.