Umgürten
, [
805-806] verb. reg. act. 1. Umgürten,
ich gürte um, umgegürtet, umzugürten. 1) Als einen Gurt oder vermittelst eines
Gurtes um ein Ding befestigen, mit Verschweigung dieses Dinges. Einen Degen
umgürten. 2) Anders gürten. 2. Umgürten, ich umgürte, umgürtet, zu umgürten,
wie das vorige, nur daß hier das zu um gehörige Hauptwort in der vierten Endung
ausdrücklich da ist. Lasset eure Lenden umgürtet seyn, Luc. 12, 35. Mit
Stricken umgürtet sitzen, Bar. 6, 42. Auf ihren Gassen gehen sie mit Säcken
umgürtet, Es. 15, 3.
Die junge Stirn umgürtet mit einem Lorbeerkranz, Dusch;
wo doch die Figur ein wenig hart ist. Daher die Umgürtung.
Schon bey dem Ottfried umbigurtan.