Der Umgang
, [
801-802] des -es, plur. die -gänge, von
dem Zeitworte umgehen. 1. Die Handlung des Umgehens, in verschiedenen
Bedeutungen dieses Zeitwortes. 1) Der Zustand, da ein Ding umgehet, d. i. sich
um seine Achse drehet. Der Umgang eines Rades. Ein Rad thut drey Umgänge, indem
ein anderes ihrer neun vollbringet oder verrichtet. Ein Rad in den Umgang
bringen, in den Gang. 2) Diejenige Handlung, da man herum gehet, oder um etwas
herum gehet. In dieser Bedeutung wird besonders eine feyerliche Procession
mehrmahls ein Umgang genannt. Einen feyerlichen Umgang halten. Die Umgänge in
der Römischen Kirche, die Processionen. In einigen Gegenden sind auch die
feyerlichen zu gewissen Zeiten angestellten Besichtigungen der Gränzen und
Marken unter dem Nahmen so wohl der Umgänge als auch der Untergänge bekannt. (
S. Umgänger.) 3) Einen Gang, so fern er auf einem Umweg
geschiehet, und dem geraden, möglichst kürzesten Weg entgegen gesetzt ist.
Einen Umgang nehmen, wofür doch einen Umweg nehmen üblicher ist. Mit dem
Nebenbegriffe, daß man durch einen solchen Umgang dem auf dem geradesten Wege
befindlichen Dinge ausweicht, ist Umgang nehmen oder haben, ohne Plural, etwas
vermeiden, demselben ausweichen, umhin können, wo es so wohl mit der vierten
Endung, als auch, und besonders im Oberdeutschen, mit der zweyten verbunden
wird. Erröthen sie, wenn sie es oder dessen nicht Umgang haben, oder nehmen
können, wenn sie es nicht vermeiden können. Eines Dinges keinen Umgang haben
können, es nicht vermeiden, auch wohl es nicht entbehren können, es
unumgänglich nöthig haben. Ich habe keinen Umgang nehmen wollen, dir solches zu
berichten, wird auch zuweilen für Anstand, Aufschub nehmen, gebraucht; im
Oberdeutschen keinen Umtrieb nehmen. 4) Von der R. A. mit jemanden umgehen, ist
der Umgang gleichfalls ohne Plural, eine mehrmahlige gesellschaftliche
Gegenwart oder Zusammenkunft zwischen zwey Personen, wo Umgang allerdings mehr
sagt, als die bloße Bekanntschaft. Personen, welche mit einander in einem und
eben demselben Collegio sitzen, haben Bekanntschaft mit einander, stehen auch
auf mancherley Art mit einander in Verbindung; allein daraus folgt noch nicht,
daß sie eben Umgang mit einander haben müssen, wozu gesellschaftliche
Verbindung gehöret. Umgang mit jemanden haben, mit ihm umgehen. Starken, vielen
Umgang mit verdächtigen Personen haben. Ich habe keinen Umgang mit ihm. Allen
Umgang mit jemanden aufheben. Mit jemanden Umgang halten, für haben, ist nur im
gemeinen Leben üblich.
Wer mit niemand Umgang hält Schilt auf die verdorbne Welt,
Lichtw.
Da es denn auch wohl collective von denjenigen Personen
gebraucht wird, mit welchen man gewöhnlich umgehet. Vielen Umgang haben. 2. Ein
Gang, auf welchem man um ein Gebäude oder Stockwerk herum gehen kann. Einen
Umgang an der Wand des Hauses rings umher bauen, 1 Kön. 6, 5. Oben der Umgang
am Tempel, Sir. 50, 2. Gott wandelt im Umgange des Himmels, Hiob 22, 14. Im
Niederdeutschen wird der Kreuzgang in den Klöstern der Umgang genannt.
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803-804]