Übervortheilen
, [
781-782] verb. reg. act. übervortheilt,
zu übervortheilen, eigentlich, in Suchung seines Vortheiles jemanden überlegen
seyn, seinen Vortheil zum Nachtheil eines andern zu befördern suchen. Vom Satan
übervortheilt werden, 2 Cor. 2, 11. Hintergangen, überlistet. Hat euch auch
Titus übervortheilet? Kap. 12, 18. Am öftersten gebraucht man es noch im Handel
und Wandel, wofür aber doch auch bevortheilen gewöhnlicher ist. Keiner soll
übervortheilen seinen Bruder, 3 Mos. 25, 14, 17. So auch die Übervortheilung.