Überständig
, [
777-778] adj. et adv. was über die
gehörige oder bestimmte Zeit gestanden hat, gemeiniglich nur als ein Kunstwort
in einzelnen Fällen. Überreifes Getreide, welches zu lange auf dem Halme
stehet, wird in der Landwirthschaft auch überständig genannt. Überständiges Erz
ist im Bergbaue gleichfalls überzeitiges, welches schon wieder zu verwittern
oder aufgelöset zu werden anfangt. Überständige Hölzer, im Forstwesen, alte
ausgewachsene Hölzer, welche mehr ab- als zunehmen. In einem andern Verstande
sind daselbst überständige Schläge, welche bereits über die Schonzeit gestanden
haben, und daher gehauen werden können. Und so in andern Fällen mehr.