Überschnellen
, [
771-772] verb. reg. act. überschnellt,
zu überschnellen. Jemanden überschnellen, ihm durch Geschwindigkeit zu seinem
Nachtheil zuvor kommen, ihn überlisten, berücken; Nieders. versnellen, im
Hochdeutschen auch wohl beschnellen oder schnellen schlechthin. Ehedem
bedeutete es auch übereilen, nicht die gehörige Zeit zu etwas lassen; in
welchem Verstande es aber im Hochdeutschen ungewöhnlich ist.