Überreichen
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767-768] verb. reg. 1) Überreichen, als
ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, ich reiche über, übergereicht, über zu
reichen; über etwas reichen, mit Verschweigung dieses Etwas, im gemeinen Leben
überlangen. Die Stange ist zu kurz, sie reicht nicht über, über den Graben. 2.
Überreichen, als ein Activum, ich überreiche, überreicht, zu überreichen, in
jemandes Hände reichen, wo es mehr Feyerlichkeit voraus setzt als übergeben,
aber nicht allemahl den eigenthümlichen Besitz mit einschließt. Jemanden ein
Gedicht überreichen, welches man auf ihn verfertigt hat, ein Buch, welches man
ihm zugeschrieben hat. Dem Landesherren eine Bittschrift überreichen. Jemanden
einen Teller bey Tische, ein Glas Wein überreichen, wenn es auf eine feyerlich
oder doch der Wohlanständigkeit gemäße Art geschiehet. So auch die
Überreichung.