* Übermachen
, [
763-764] verb. reg. act. übermacht, zu
übermachen. 1) Auf und über der ganzen Oberfläche bearbeiten, doch nur im
gemeinen Leben, wo es auch zuweilen für überkleiden, übertünchen, u. s. f.
gebraucht wird. 2) Einem etwas übermachen, es ihm übersenden, überschicken. Ihm
Waaren auf der Post übermachen. Geld an jemanden übermachen. Es wird am
häufigsten von Dingen von einiger Größe gebraucht. Einen Brief wird man nicht
leicht übermachen, sondern überschicken. 3) Ein übermachtes Zwingen, ist bey
den Jägern diejenige Art der Fährte, wenn der Hirsch mit dem hintern Fuß genau
in den vordern eintritt. 4) * Übertreiben; eine im Hochdeutschen veraltete
Bedeutung. Sie habens übermacht, darum müssen sie zu Boden gehen, Ier. 48, 36.
Und verderbte das ganze Land ohne Barmherzigkeit, die es mit Sünden übermacht
hatten, Sir. 16, 10. So auch die Übermachung.