Überlegt
, [
763-764] adj. et adv. von eben dieser
Bedeutung des Zeitwortes, dessen Mittelworte es eigentlich ist, seinem ganzen
Zusammenhange nach überdacht; im Gegensatze des unüberlegt. Ein überlegter
Entschluß. Sehr überlegt handeln, wo das Mittelwort der vergangenen Zeit für
die gegenwärtige Zeit überlegend stehet.