Überhohlen
, [
757-758] verb. reg. act. überhohlt, zu
überhohlen. 1. Einhohlen, an Geschwindigkeit übertreffen; eine im Hochdeutschen
seltene Bedeutung. Die Augenblicke überhohlen Gedanken in ihrem Fluge, Dusch.
2. * Übertreffen, eine im Hochdeutschen völlig fremde Bedeutung.
Damit sollst du den Ruhm und Lohn Der tapfern Ahnen
überhohlen, Günth. Verdiente Männer, Die so, wie er Die Mißgunst überhohlen
können, eben ders.
So auch die Überhohlung. Das Nieders. averhalen, bedeutet
theils noch überreden, auf seine Seite ziehen, theils auch einen Verweis geben,
mit Worten strafen. [
757-758]