Die Trauerrede
, [
653-654] plur. die -n, eine jede Rede,
welche bey einem Trauerfalle, d. i. bey jemandes Absterben oder
Leichenbegängniß gehalten wird, da denn auch die Leichenpredigten diesen Nahmen
bekommen. In engerer Bedeutung pflegt man eine Parentation im Deutschen auch
wohl eine Trauerrede zu nennen. Daher der Trauerredner, der eine solche Rede
hält.