Das Trauerjahr
, [
651-652] des -es, plur. die -e. 1. Ein
Jahr, so fern man so lange um einen verstorbenen nahen Verwandten trauert. 2.
In engerer Bedeutung ist es das erste Jahr nach dem Todesfalle eines Ehegatten,
theils so fern die Witwe sich während desselben nicht zum zweyten Mahle
verheirathen darf, theils auch so fern sie während desselben die Besoldung
ihres verstorbenen Mannes entweder ganz oder zum Theil genießet, in welchem
letztern Falle es auch das Gnadenjahr genannt wird.