Die Tranksteuer
, [
647-648] plur. die -n, in verschiedenen
Provinzen, z. B. in Sachsen, diejenige Steuer, welche dem Landesherren von dem
Getränke entrichtet wird, und wohin sowohl die Bier- als Weinsteuer gehöret.
Daher das im gemeinen Leben übliche Zeitwort vertranksteuern, die Tranksteuer
von einem Getränke entrichten.