Der Träger
, [
639-640] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Eine Person, welche etwas trägt, in dem eigentlichen Sinne der dritten
Hauptbedeutung. Daher der Briefträger, Fackelträger, Leichenträger, welche auch
nur Träger schlechthin heißen, Sänftenträger, Sackträger, Schwertträger u. s.
f. Fämin. die Trägerinn. Daher der Trägerlohn, für gemeine Träger. 2) Ein Ding,
welches etwas trägt. So wird in der Zimmermannskunst ein Balken, welchen man in
tiefen Zimmern, entweder quer unter andere Balken ziehet, oder auch über
dieselben legt, und selbige daran befestigt, damit sie sich nicht biegen, ein
Träger oder Durchzug, und wenn er unter dem Balken liegt, ein Unterzug genannt,
welchen Nahmen des Trägers auch wohl die schief stehenden Tragehalken bekommen,
(
S. dieses Wort.) In der Anatomie ist der Träger das
erste Wirbelbein des Rückgrathes, welches den Kopf träget; Atlas. Und so in
andern Fällen mehr, wenn dasjenige, was ein Last trägt, keinen eigenen Nahmen
hat. [
643-644]