Die Todsünde
, [
615-616] plur. die -n, in der
Theologie, besonders der Römischer Kirche, Sünden, welche den ewigen Tod, d. i.
die Verdammniß nach sich ziehen, und deren man daselbst sieben zählet; im
Gegensatze der Erlaßsünden. In dem protestantischen Lehrbegriffe sind sie unter
dem Nahmen der Bosheitssünden oder vorsetzlichen Sünden bekannt.