Die Tochterkirche
, [
611-612] plur. die -n, eine Kirche,
welche einer andern eingepfarret ist, zum Unterschiede von dieser andern, oder
der Mutterkirche; die Filial-Kirche, in Oberdeutschland Beykirche. Ein zu einer
solchen Kirche gehöriger Pfarrbezirk heißt die Tochterpfarre, zum Unterschiede
von der Mutterpfarre.