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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Tiefherr | | Tiefschäftig

Die Tiefordnung

, [601-602] plur. die -n, eben daselbst, die obrigkeitliche Verordnung, wie es mit dem Tiefe, oder dem Fahrwasser, und dessen Austiefung gehalten werden soll.
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