Der Thurmherr
, [
597-598] des -en, plur. die -en, an
einigen Orten, wo die öffentlichen Gefängnisse sich in einem Thurme befinden,
wie z. B. zu Straßburg, gewisse Beamte der Stadt, welche die Aufsicht über
diese Gefängnisse haben. In Cöln am Rhein, wo das öffentliche Gefängniß der
Fränkenthurm heißt, sind die Thurmherren oder Thurmmeister zwey im Rathe
sitzende Personen, welche einen eingezogenen Verbrecher in die Inquisition
nehmen, und ihn hernach an das Schöffengericht abliefern.