Die Tagefahrt
, [
519-520] plur. die -en, ein im
Hochdeutschen veraltetes Wort. 1. Die Tagereise, (
S. dieses Wort.) 2. Ein in den Gerichten, oder zu einer
gerichtlichen oder verbindlichen Handlung bestimmter Zeitpunct, ein Termin; in
welcher Bedeutung es im Oberdeutschen noch am üblichsten ist. Wenn es ein
bestimmter Zeitpunct ist, zu welchem gewisse Gelder bezahlt werden müssen, so
ist dafür auch Tagezeit üblich.
S. auch Tagefrist.