Das Thorgeld
, [
583-584] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, Geld, welches dem Thore erleget wird, und besonders
dasjenige Geld, welches man für den Einlaß nach bereits gesperrten Stadtthoren
entrichtet, das Sperrgeld; der Thorgroschen, wenn dasselbe in einem Groschen
bestehet.