Die Theilnehmung
, [
575-576] plur. die -en, von der R. A.
Theil an etwas nehmen, die Handlung, da man Theil an einer Sache nimmt; schon
bey dem Kero Teilnumft und Zeteilnufti. Von eben dieser R. A. hat man auch die
Hauptwörter der Theilnehmer und die Theilnehmerinn, Personen zu bezeichnen,
welche an etwas Theil nehmen.