theilhaft
, [
575-576] -er, -ste, adj. et adv. Theil
an etwas habend, mit der zweyten Endung der Sache. 1. An dem Besitz und Genuß
einer Sache Theil habend; wo doch die Comparation selten vorkommt. Einer Sache
theilhaft oder theilhaftig werden, den Besitz oder Genuß derselben überkommen.
Jemanden eine Sache theilhaftig machen, ihm selbige mittheilen. Ihn seines
Wunsches theilhaftig machen. In der Deutschen Bibel kommt es in dieser
Bedeutung häufig vor, außer dem aber ist es im Hochdeutschen in der feyerlichen
Schreibart am üblichsten. 2. An der sittlichen Beschaffenheit einer Sache Theil
habend, besonders an der Schuld böser Handlungen. Sich fremder Sünden
theilhaftig machen. 1 Tim. 5, 22. Fremder Laster theilhaftig werden. Anm. Im
Dän. deelachtig. In beyden Bedeutungen, besonders aber der letztern ist im
Hochdeutschen theilhaftig üblicher als theilhaft. Das Hauptwort die
Theilhaftigkeit kommt seltener vor, ob es gleich nicht ganz ungewöhnlich ist.