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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Theiler | | Theilhaft

Der Theilhaber

, [573-574] des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Theilhaberinn, eine Person, welche an etwas Theil hat, doch nur in engerer Bedeutung, welche ein Ganzes mit andern gemeinschaftlich besitzet. Die Theilhaber eines Gutes, Feldes. Zuweilen auch durch der Theilgenoß. [575-576]
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